Von jedem bewusstseinsklaren und sprachfähigen Menschen, der den Wunsch nach Veränderung verspürt und an dieser Therapieform interessiert ist, kann Hypnose angewendet werden.
Ausnahmen
Eine Ausnahme stellen nur bewusstseinstrübende Zustände, wie etwa Demenz, akute Rauschzustände oder akute Psychosen, dar. In diesen Fällen kann eine Behandlung nicht angeboten werden.
Hypnose als Begleittherapie
Hypnose kann auch therapiebegleitend zu anderen, z. B. schulmedizinischen, Therapien genutzt werden. Auch eine laufende Medikation sollte im Regelfall kein Ausschlusskriterium sein.
Fragen
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