Wie erfolgt die Abrechnung?

Die Therapiekosten richten sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und sind analog den Gebühren einer Verhaltenstherapie. Ich rechne nach dem 2,3-fachen bis 3,5-fachen Satz ab.

Für meine Praxis als Privatpraxis ist eine Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen prinzipiell nicht möglich.

 

Kostenrückerstattung

In einzelnen Fällen übernehmen private Krankenversicherungen, Beihilfe oder Zusatzversicherungen die Kosten. Hierbei empfehle ich Ihnen, sich direkt bei Ihrer Versicherung über die Möglichkeiten zu erkundigen.

Auch gibt es hin und wieder Angebote der Kostenrückerstattung über Gesundheitsförderungsprogramme durch Arbeitgeber, oder die Möglichkeit, die Therapiekosten steuerlich geltend zu machen. Auch in solchen Fällen empfehle ich Ihnen, sich vorab bei den entsprechenden Stellen über die Bedingungen zu informieren.

 

Therapiedauer

Wie viele Sitzungen es benötigen wird, ein Symptom vollständig aufzulösen oder ein anderes Therapieziel zu erreichen, ist sehr individuell und hängt von den persönlichen Gegebenheiten des Einzelnen ab. Prinzipiell ist die selbstorganisatorische Hypnose als Kurzzeittherapie zu verstehen und es ist möglich, innerhalb weniger Termine eine deutliche Veränderung bzw. Verbesserung zu erzielen.


Probatorische Sitzungen

Wie auch in der klassischen Psychotherapie verstehen sich die ersten fünf Sitzungen als probatorisch. Dies bedeutet für Sie, dass in dieser Zeit zunächst keine Diagnose oder Ausschlussdiagnose gestellt wird. Diese probatorischen Sitzungen dienen der Diagnostik, aber auch der Erstintervention. Für Sie unterscheidet sich eine solche Sitzung aber nicht in der Umsetzung oder auch Wirksamkeit zu anderen Sitzungen. 

Sie können ab der ersten Therapieeinheit die Prozesse in Gang bringen und die Hypnose voll für sich nutzen. Ich empfehle für die erste Sitzung eine Doppelstunde (2 x 50 min) einzuplanen. Hierzu erfolgt auch parallel die Erhebung aller notwendigen biographischen Daten.